MÜNSTER Klavierlehrerin – Klavierlehrerin Münster Klavier lernen in Münster

AGB – Klavierlehrerin Münster

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Allgemeine Gechäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Klavierlehrerin Münster, Motet

 1.Musikschuljahr

Das Musikschuljahr beginnt am 1. September und endet am 31. August jeden Jahres.

2. Ferien und Feiertage

Die unterrichtsfreien Zeiten richten sich nach den ortsüblichen Schulferien. An gesetzlichen Feiertagen findet kein Musikunterricht statt.

3.Unterrichtsstunden

Bei wöchentlichem Unterricht finden 38 Einheiten pro Musikschuljahr statt, bei 14-tägigem Unterricht 19. Eine Einheit kann – je nach Wunsch – 45, 60 oder 120 Minuten umfassen.

4. Probeunterricht

Bei Neuabschluss eines Unterrichtsvertrags gewährt die Musikschule dem Schüler einmalig eine Probestunde. Dieser Probeunterricht ist kostenlos.

5. Probezeit

Bei Neuabschluss eines Unterrichtsvertrags sowie nach einem Lehrerwechsel, der durch den Lehrer veranlasst wurde, gewährt die Musikschule während der ersten beiden Unterrichtsmonate eine Probezeit. Innerhalb dieser zwei Monate kann der Vertrag von beiden Seiten ohne Angabe von Gründen aufgehoben werden. Der Unterricht während der Probezeit ist kostenpflichtig. Die Aufhebung des Vertrags wird mit Ablauf des Monats wirksam, in dem die Aufhebung von einer Seite verlangt wird.

6.Unterrichtsentgelt

Pro Musikschuljahr werden 36 bzw. 18 Unterrichtsstunden gemäß der aktuell geltenden Preisübersicht vergütet. Die aktuelle Fassung der Preisübersicht wird für das jeweils laufende Musikschuljahr Bestandteil dieses Vertrags. Die Zahlung kann einmalig für alle 36 bzw. 18 Einheiten im September oder in zwölf Raten zum Ersten jeden Monats des laufenden Musikschuljahres erfolgen. Die Bezahlung erfolgt per Bankeinzug oder Überweisung. Barzahlung ist nur bei Entrichtung der gesamten Jahresgebühr zu Beginn des Musikschuljahres möglich.

7.Unterrichtsausfall

Wenn der Schüler erkrankt ist oder aus anderen Gründen nicht zum Unterricht erscheint, muss die Unterrichtseinheit bezahlt werden. Kann ein Schüler krankheitsbedingt zwei Monate oder länger durchgehend nicht an den Musikstunden teilnehmen, kann er auf schriftlichen Antrag vorübergehend von der Bezahlung freigestellt werden. Die Freistellung erfolgt ab der dritten Unterrichtsstunde, die wegen der längerfristigen Erkrankung ausfallen muss, und endet mit der achten Stunde, die wegen dieser Erkrankung ausfallen muss. Die Befreiung erfolgt ausschließlich für die Zukunft, wenn bis zur zweiten krankheitsbedingt ausgefallenen Stunde mittels ärztlichen Attests nachgewiesen wird, dass der Schüler mindestens zwei Monate durchgehend den Unterricht nicht wahrnehmen kann; eine rückwirkende Freistellung erfolgt nicht. Sollte der Schüler tatsächlich weniger als acht Unterrichtsstunden ausfallen, muss der Unterricht wieder ab der ersten wahrgenommenen Stunde bezahlt werden.

Wenn der Lehrer erkrankt ist oder aus anderen Gründen den Unterricht nicht abhalten kann, muss die Unterrichtseinheit nachgeholt werden, wenn durch den Ausfall der Stunde das vergütete Kontingent von 36 bzw. 18 Unterrichtsstunden pro Musikschuljahr unterschritten wird. Seiner Pflicht zur Nachholung genügtder Lehrer, wenner dem Schüler einen konkreten Termin in der unterrichtsfreien Zeit anbietet.

8.Rechte an Bilder und Videos

Jeder Schüler bekommt bei uns Bildergalerie und Videogalerie. Die werden auf unseren Webseite und in Portalen präsentiert:

Yelp, Youtube, Facebook, Google+, Twitter und auf unserem Tonstudio….

damit erklären Sie sich dass wir Ihren Erlaubnis haben die Fotos und Videos zu präsentieren.

9.Kündigung

Der Vertrag kann von beiden Seiten zum Ende des laufenden Musikschuljahres ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Sie muss der Musikschule spätestens zum Ablauf des 1. Juni des jeweiligen Kalenderjahres zugegangen sein. Geht die Kündigung erst nach diesem Zeitpunkt ein, verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr.

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